§ 2 BerVersVBilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller VersicherungsunternehmenDie Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
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§ 2 BerVersVBilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller VersicherungsunternehmenDie Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
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