Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (BeschG)
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§ 1 | Zweck, Anwendungsbereich |
§ 2 | Beschusstechnische Begriffe |
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§ 3 | Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller |
§ 4 | Ausnahmen von der Beschusspflicht |
§ 5 | Beschussprüfung |
§ 6 | Prüfzeichen |
§ 7 | Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der
Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von
Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition |
§ 8 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen |
§ 8a | Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung |
§ 9 | Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen |
§ 10 | Zulassung von pyrotechnischer Munition |
§ 11 | Zulassung sonstiger Munition |
§ 12 | Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände |
§ 13 | Ausnahmen in Einzelfällen |
§ 14 | Ermächtigungen |
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§ 15 | Beschussrat |
§ 17 | Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung |
§ 18 | Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen |
§ 19 | Rücknahme und Widerruf |
§ 20 | Zuständigkeiten |
§ 21 | Bußgeldvorschriften |
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§ 22 | Übergangsvorschriften |