Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV)
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§ 1 | Anwendungsbereich und Zielsetzung |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
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§ 3 | Gefährdungsbeurteilung |
§ 4 | Grundpflichten des Arbeitgebers |
§ 5 | Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel |
§ 6 | Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln |
§ 7 | Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln |
§ 8 | Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen |
§ 9 | Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln |
§ 10 | Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln |
§ 11 | Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle |
§ 12 | Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten |
§ 13 | Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber |
§ 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln |
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§ 15 | Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen |
§ 16 | Wiederkehrende Prüfung |
§ 17 | Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen |
§ 18 | Erlaubnispflicht |
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§ 19 | Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen |
§ 20 | Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes |
§ 21 | Ausschuss für Betriebssicherheit |
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§ 22 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 23 | Straftaten |
§ 24 | Übergangsvorschriften |
Anhang 1 | (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel |
Anhang 2 | (zu den §§ 15 und 16)Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen |
Anhang 3 | (zu § 14 Absatz 4)Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel |