§
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV)

§ 1Anwendungsbereich und Zielsetzung
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Gefährdungsbeurteilung
§ 4Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 5Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§ 6Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 7Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 8Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§ 9Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14Prüfung von Arbeitsmitteln
§ 15Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16Wiederkehrende Prüfung
§ 17Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18Erlaubnispflicht
§ 19Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 22Ordnungswidrigkeiten
§ 23Straftaten
§ 24Übergangsvorschriften
Anhang 1(zu § 6 Absatz 1 Satz 2)Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Anhang 2(zu den §§ 15 und 16)Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Anhang 3(zu § 14 Absatz 4)Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel