§ 6 BeurkGAusschließungsgründe(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn
(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen. |
§ 6 BeurkGAusschließungsgründe(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn
(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen. |