§ 7 BeurkGBeurkundungen zugunsten des Notars oder seiner AngehörigenDie Beurkundung von Willenserklärungen ist insoweit unwirksam, als diese darauf gerichtet sind,
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§ 7 BeurkGBeurkundungen zugunsten des Notars oder seiner AngehörigenDie Beurkundung von Willenserklärungen ist insoweit unwirksam, als diese darauf gerichtet sind,
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