§ 144 BewGZusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen GrundbesitzwertsDer Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert. |
§ 144 BewGZusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen GrundbesitzwertsDer Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert. |