§ 48a BewGEinheitswert bestimmter intensiv genutzter FlächenWerden Betriebsflächen durch einen anderen Nutzungsberechtigten als den Eigentümer bewirtschaftet, so ist
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§ 48a BewGEinheitswert bestimmter intensiv genutzter FlächenWerden Betriebsflächen durch einen anderen Nutzungsberechtigten als den Eigentümer bewirtschaftet, so ist
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