§ 4b BFStrMGBundesamt für GüterverkehrVorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Güterverkehr für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz. |
§ 4b BFStrMGBundesamt für GüterverkehrVorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesetz ist das Bundesamt für Güterverkehr für das elektronische Mautsystem nach diesem Gesetz zuständige Stelle des Bundes nach dem Mautsystemgesetz. |