§ 1291 BGBPfandrecht an Grund- oder RentenschuldDie Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld. |
§ 1291 BGBPfandrecht an Grund- oder RentenschuldDie Vorschriften über das Pfandrecht an einer Forderung gelten auch für das Pfandrecht an einer Grundschuld und an einer Rentenschuld. |