§ 1386 BGBVorzeitige Aufhebung der ZugewinngemeinschaftJeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. |
§ 1386 BGBVorzeitige Aufhebung der ZugewinngemeinschaftJeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. |