§ 1499 BGBVerbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden EhegattenBei der Auseinandersetzung fallen dem überlebenden Ehegatten zur Last:
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§ 1499 BGBVerbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden EhegattenBei der Auseinandersetzung fallen dem überlebenden Ehegatten zur Last:
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