§ 1612c BGBAnrechnung anderer kindbezogener Leistungen§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. |
§ 1612c BGBAnrechnung anderer kindbezogener Leistungen§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. |