§ 1882 BGBWegfall der VoraussetzungenDie Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen. |
§ 1882 BGBWegfall der VoraussetzungenDie Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen. |