§ 1987 BGBVergütung des NachlassverwaltersDer Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. |
§ 1987 BGBVergütung des NachlassverwaltersDer Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. |