§ 2317 BGBEntstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall. (2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar. |
§ 2317 BGBEntstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall. (2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar. |