§ 559d BGBPflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen VeränderungEs wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat, wenn
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§ 559d BGBPflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen VeränderungEs wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat, wenn
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