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§
§ 786 BGB
(weggefallen)
§ 779
Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
§ 780
Schuldversprechen
§ 781
Schuldanerkenntnis
§ 782
Formfreiheit bei Vergleich
§ 783
Rechte aus der Anweisung
§ 784
Annahme der Anweisung
§ 785
Aushändigung der Anweisung
§ 786
§ 787
Anweisung auf Schuld
§ 788
Valutaverhältnis
§ 789
Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers
§ 790
Widerruf der Anweisung
§ 791
Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten
§ 792
Übertragung der Anweisung
§ 793
Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 794
Haftung des Ausstellers
§ 795