§ 826 BGBSittenwidrige vorsätzliche SchädigungWer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. |
§ 826 BGBSittenwidrige vorsätzliche SchädigungWer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. |