§ 898 BGBUnverjährbarkeit der BerichtigungsansprücheDie in den §§ 894 bis 896 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung. |
§ 898 BGBUnverjährbarkeit der BerichtigungsansprücheDie in den §§ 894 bis 896 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung. |