§ 944 BGBErbschaftsbesitzerDie Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten. |
§ 944 BGBErbschaftsbesitzerDie Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten. |