§ 32 BHOErgänzungen zum Entwurf des HaushaltsplansAuf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden. |
§ 32 BHOErgänzungen zum Entwurf des HaushaltsplansAuf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden. |