§
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Anforderungen
§ 4Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
§ 5Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
§ 6Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
§ 7Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen
§ 8Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
§ 9Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte
§ 10Informationspflichten
§ 11Störungen des Betriebs
§ 12Betriebstagebuch
§ 13Anzeigepflichten
§ 14Überprüfung der Anlagen
§ 15Zulassung von Ausnahmen
§ 16Weitergehende Anforderungen
§ 17Informationsformate und Übermittlungswege
§ 18Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
§ 19Ordnungswidrigkeiten
§ 20Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4)Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser
Anlage 2(zu § 3 Absatz 6)Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
Anlage 3(zu § 10)
Anlage 4(zu § 12 und § 13)