§ 1 BinSch-SportbootVermVGeltungsbereichDiese Verordnung gilt für das Vermieten und Mieten von Sportbooten zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen. |
§ 1 BinSch-SportbootVermVGeltungsbereichDiese Verordnung gilt für das Vermieten und Mieten von Sportbooten zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen. |