§ 6 BinSchSprFunkV 2003Anforderungen für den Erwerb der ErlaubnisDer Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben. |
§ 6 BinSchSprFunkV 2003Anforderungen für den Erwerb der ErlaubnisDer Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15. Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben. |