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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

Inhaltsverzeichnis
§ 1.01Begriffsbestimmungen
§ 1.02Schiffsführer
§ 1.03Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07Anforderungen an die Beladung und freie Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09Besetzung des Ruders
§ 1.10Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
§ 1.11Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 1.12Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13Schutz der Schifffahrtszeichen
§ 1.14Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen
§ 1.15Verbot des Einbringens von Gegenständen undanderen Stoffen in die Wasserstraße
§ 1.16Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
§ 1.18Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19Besondere Anweisungen
§ 1.20Überwachung
§ 1.21Sondertransporte
§ 1.22Anordnungen vorübergehender Art
§ 1.23Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24Sonderregelung für Fahrzeugeim öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
§ 1.25Laden, Löschen und Leichtern
§ 1.26Fahrgeschwindigkeit
§ 1.27Verbände
§ 2.01Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03Schiffseichung
§ 2.04Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05Kennzeichen der Anker
§ 2.06Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen(Anlage 3: Bild 65)
§ 2.07Verhaltenspflichten
§ 3.01Begriffsbestimmungen und Anwendungen(Anlage 3: Bild 1)
§ 3.02Lichter und Signalleuchten
§ 3.03Flaggen, Tafeln und Wimpel
§ 3.04Zylinder, Bälle und Kegel
§ 3.05Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
§ 3.06
§ 3.07Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen
§ 3.08Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb(Anlage 3: Bild 2, 3)
§ 3.09Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)
§ 3.10Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 11, 12, 13, 14)
§ 3.11Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 15, 16)
§ 3.12Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt(Anlage 3: Bild 17)
§ 3.13Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
§ 3.14Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)
§ 3.15Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt,die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sindund deren Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist(Anlage 3: Bild 33)
§ 3.16Bezeichnung der Fähren in Fahrt(Anlage 3: Bild 34, 35, 36)
§ 3.17Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen(Anlage 3: Bild 37)
§ 3.18Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt(Anlage 3: Bild 38)
§ 3.19Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt (Anlage 3: Bild 39)
§ 3.20Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen(Anlage 3: Bild 40, 41)
§ 3.21Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 42, 43, 44)
§ 3.22Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen(Anlage 3: Bild 45, 46)
§ 3.23Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen(Anlage 3: Bild 47)
§ 3.24Bezeichnung bestimmterstillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger(Anlage 3: Bild 48)
§ 3.25Bezeichnung schwimmender Gerätebei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge(Anlage 3: Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
§ 3.26Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörperund schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker(Anlage 3: Bild 53, 54, 55)
§ 3.27Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden(Anlage 3: Bild 56)
§ 3.28Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen(Anlage 3: Bild 57)
§ 3.28aBezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr
§ 3.29Schutz gegen Sog und Wellenschlag(Anlage 3: Bild 58)
§ 3.30Notzeichen(Anlage 3: Bild 59)
§ 3.31Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten(Anlage 3: Bild 60)
§ 3.32Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden(Anlage 3: Bild 61)
§ 3.33Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander(Anlage 3: Bild 62)
§ 3.34Verhaltenspflichten
§ 4.01Allgemeines
§ 4.02Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03Verbotene Schallzeichen
§ 4.04Notzeichen
§ 4.05Sprechfunk
§ 4.06Radar
§ 4.07Inland AIS und Inland ECDIS
§ 5.01Schifffahrtszeichen
§ 5.02Bezeichnung der Wasserstraße
§ 6.01
§ 6.02Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02aBesondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
§ 6.03Allgemeine Grundsätze
§ 6.03aKreuzen
§ 6.04Allgemeine Bestimmungen für das Begegnen(Anlage 3: Bild 63)
§ 6.05Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen für das Begegnen
§ 6.06
§ 6.07Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09Allgemeine Bestimmungen für das Überholen
§ 6.10Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen
§ 6.11Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
§ 6.12Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13Wenden
§ 6.14Verhalten vor der Abfahrt
§ 6.15Verbot des Hineinfahrens indie Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
§ 6.17Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19Schifffahrt durch Treibenlassen
§ 6.20Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21Zusammenstellung der Verbände
§ 6.22Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
§ 6.22aVorbeifahrt an schwimmenden Gerätenbei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen(Anlage 3: Bild 50a, 50b, 52)
§ 6.23Verhalten der Fähren
§ 6.24Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren
§ 6.25Durchfahrt unter festen Brücken
§ 6.26Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27Durchfahren der Wehre
§ 6.28Durchfahren der Schleusen
§ 6.28aSchleuseneinfahrt und -ausfahrt
§ 6.29Reihenfolge der Schleusungen
§ 6.29aDurchfahren der Schiffshebewerke
§ 6.30Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 6.31Stillliegende Fahrzeuge
§ 6.32Mit Radar fahrende Fahrzeuge
§ 6.33Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
§ 6.34Abweichende Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 6.35Verhaltenspflichten
§ 7.01Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
§ 7.02Liegeverbot
§ 7.03Ankern und Verwendung von Pfählen
§ 7.04Festmachen
§ 7.05Liegestellen
§ 7.06Besondere Liegestellen
§ 7.07Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
§ 7.08Wache und Aufsicht
§ 7.09Verhaltenspflichten
§ 8.01Höchstabmessungen der Fahrzeuge
§ 8.02Geschleppte und schleppende Schubverbände
§ 8.03Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
§ 8.04Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
§ 8.05Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
§ 8.06Kupplungen der Schubverbände
§ 8.07Sprechverbindung auf Verbänden
§ 8.08Begehbarkeit der Schubverbände
§ 8.09Bleib-weg-Signal
§ 8.10Bade- und Schwimmverbot
§ 8.11Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
§ 8.12Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern(Anlage 3: Bild 64)
§ 8.13Verbot des Kitesurfens
§ 8.14Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
§ 8.15Verhaltenspflichten
§ 9.01Fahrpläne
§ 9.02Anlegestellen
§ 9.03Schiffsverkehr an den Anlegestellen
§ 9.04Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
§ 9.05Zurückweisung von Fahrgästen
§ 9.06Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
§ 9.07Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
§ 9.08Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
§ 10.01Anwendungsbereich
§ 10.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 10.03Zusammenstellung der Verbände
§ 10.04Fahrgeschwindigkeit
§ 10.05Bergfahrt
§ 10.06Begegnen
§ 10.07Überholen
§ 10.08Wenden
§ 10.09Ankern
§ 10.10Stillliegen
§ 10.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 10.12Schifffahrt bei Eis
§ 10.13Nachtschifffahrt
§ 10.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 10.15Meldepflicht
§ 10.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 10.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 10.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 10.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 10.20Segeln
§ 10.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 10.22Regelungen über den Verkehr
§ 10.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 10.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 10.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 10.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 10.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 10.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 10.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 11.01Anwendungsbereich
§ 11.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
§ 11.03Zusammenstellung der Verbände
§ 11.04Fahrgeschwindigkeit
§ 11.05Bergfahrt
§ 11.06Begegnen
§ 11.07Überholen
§ 11.08Wenden
§ 11.09Ankern
§ 11.10Stillliegen
§ 11.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 11.12Schifffahrt bei Eis
§ 11.13Nachtschifffahrt
§ 11.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 11.15Meldepflicht
§ 11.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 11.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 11.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 11.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 11.20Segeln
§ 11.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 11.22Regelungen über den Verkehr
§ 11.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 11.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 11.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 11.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 11.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 11.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 11.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 12.01Anwendungsbereich
§ 12.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 12.03Zusammenstellung der Verbände
§ 12.04Fahrgeschwindigkeit
§ 12.05Bergfahrt
§ 12.06Begegnen
§ 12.07Überholen
§ 12.08Wenden
§ 12.09Ankern
§ 12.10Stillliegen
§ 12.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 12.12Schifffahrt bei Eis
§ 12.13Nachtschifffahrt
§ 12.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 12.15Meldepflicht
§ 12.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 12.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 12.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 12.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 12.20Segeln
§ 12.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 12.22Regelungen über den Verkehr
§ 12.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 12.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 12.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 12.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 12.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 12.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 12.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 13.01Anwendungsbereich
§ 13.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 13.03Zusammenstellung der Verbände
§ 13.04Fahrgeschwindigkeit
§ 13.05Bergfahrt
§ 13.06Begegnen
§ 13.07Überholen
§ 13.08Wenden
§ 13.09Ankern
§ 13.10Stillliegen
§ 13.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 13.12Schifffahrt bei Eis
§ 13.13Nachtschifffahrt
§ 13.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 13.15Meldepflicht
§ 13.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 13.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 13.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 13.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 13.20Segeln
§ 13.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 13.22Regelungen über den Verkehr
§ 13.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 13.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 13.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 13.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 13.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 13.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 13.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 14.01Anwendungsbereich
§ 14.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 14.03Zusammenstellung der Verbände
§ 14.04Fahrgeschwindigkeit
§ 14.05Bergfahrt
§ 14.06Begegnen
§ 14.07Überholen
§ 14.08Wenden
§ 14.09Ankern
§ 14.10Stillliegen
§ 14.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 14.12Schifffahrt bei Eis
§ 14.13Nachtschifffahrt
§ 14.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 14.15Meldepflicht
§ 14.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 14.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 14.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 14.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 14.20Segeln
§ 14.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 14.22Regelungen über den Verkehr
§ 14.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 14.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 14.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 14.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 14.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 14.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 14.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 15.01Anwendungsbereich
§ 15.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 15.03Zusammenstellung der Verbände
§ 15.04Fahrgeschwindigkeit
§ 15.05Bergfahrt
§ 15.06Begegnen
§ 15.07Überholen
§ 15.08Wenden
§ 15.09Ankern
§ 15.10Stillliegen
§ 15.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 15.12Schifffahrt bei Eis
§ 15.13Nachtschifffahrt
§ 15.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 15.15Meldepflicht
§ 15.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 15.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 15.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 15.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 15.20Segeln
§ 15.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 15.22Regelungen über den Verkehr
§ 15.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 15.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 15.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 15.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 15.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 15.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 15.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 15.30Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)
§ 16.01Anwendungsbereich
§ 16.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 16.03Zusammenstellung der Verbände
§ 16.04Fahrgeschwindigkeit
§ 16.05Bergfahrt
§ 16.06Begegnen
§ 16.07Überholen
§ 16.08Wenden
§ 16.09Ankern
§ 16.10Stillliegen
§ 16.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 16.12Schifffahrt bei Eis
§ 16.13Nachtschifffahrt
§ 16.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 16.15Meldepflicht
§ 16.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 16.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 16.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 16.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 16.20Segeln
§ 16.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 16.22Regelungen über den Verkehr
§ 16.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 16.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 16.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 16.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 16.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 16.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 16.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 17.01Anwendungsbereich
§ 17.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 17.03Zusammenstellung der Verbände
§ 17.04Fahrgeschwindigkeit
§ 17.05Bergfahrt
§ 17.06Begegnen
§ 17.07Überholen
§ 17.08Wenden
§ 17.09Ankern
§ 17.10Stillliegen
§ 17.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 17.12Schifffahrt bei Eis
§ 17.13Nachtschifffahrt
§ 17.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 17.15Meldepflicht
§ 17.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 17.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 17.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 17.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 17.20Segeln
§ 17.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 17.22Regelungen über den Verkehr
§ 17.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 17.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 17.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 17.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 17.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 17.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 17.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 18.01Anwendungsbereich
§ 18.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 18.03Zusammenstellung der Verbände
§ 18.04Fahrgeschwindigkeit
§ 18.05Bergfahrt
§ 18.06Begegnen
§ 18.07Überholen
§ 18.08Wenden
§ 18.09Ankern
§ 18.10Stillliegen
§ 18.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 18.12Schifffahrt bei Eis
§ 18.13Nachtschifffahrt
§ 18.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 18.15Meldepflicht
§ 18.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 18.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 18.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 18.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 18.20Segeln
§ 18.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 18.22Regelungen über den Verkehr
§ 18.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 18.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 18.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 18.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 18.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 18.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 18.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 19.01Anwendungsbereich
§ 19.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 19.03Zusammenstellung der Verbände
§ 19.04Fahrgeschwindigkeit
§ 19.05Bergfahrt
§ 19.06Begegnen
§ 19.07Überholen
§ 19.08Wenden
§ 19.09Ankern
§ 19.10Stillliegen
§ 19.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 19.12Schifffahrt bei Eis
§ 19.13Nachtschifffahrt
§ 19.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 19.15Meldepflicht
§ 19.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 19.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 19.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 19.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 19.20Segeln
§ 19.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 19.22Regelungen über den Verkehr
§ 19.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 19.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 19.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 19.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 19.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 19.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 19.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 20.01Anwendungsbereich
§ 20.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 20.03Zusammenstellung der Verbände
§ 20.04Fahrgeschwindigkeit
§ 20.05Bergfahrt
§ 20.06Begegnen
§ 20.07Überholen
§ 20.08Wenden
§ 20.09Ankern
§ 20.10Stillliegen
§ 20.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 20.12Schifffahrt bei Eis
§ 20.13Nachtschifffahrt
§ 20.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 20.15Meldepflicht
§ 20.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 20.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 20.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 20.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 20.20Segeln
§ 20.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 20.22Regelungen über den Verkehr
§ 20.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 20.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 20.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 20.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 20.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 20.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 20.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 21.01Anwendungsbereich
§ 21.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 21.03Zusammenstellung der Verbände
§ 21.04Fahrgeschwindigkeit
§ 21.05Bergfahrt
§ 21.06Begegnen
§ 21.07Überholen
§ 21.08Wenden
§ 21.09Ankern
§ 21.10Stillliegen
§ 21.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 21.12Schifffahrt bei Eis
§ 21.13Nachtschifffahrt
§ 21.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 21.15Meldepflicht
§ 21.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 21.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 21.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 21.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 21.20Segeln
§ 21.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 21.22Regelungen über den Verkehr
§ 21.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 21.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 21.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 21.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 21.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 21.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 21.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 22.01Anwendungsbereich
§ 22.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 22.03Zusammenstellung der Verbände
§ 22.04Fahrgeschwindigkeit
§ 22.05Bergfahrt
§ 22.06Begegnen
§ 22.07Überholen
§ 22.08Wenden
§ 22.09Ankern
§ 22.10Stillliegen
§ 22.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 22.12Schifffahrt bei Eis
§ 22.13Nachtschifffahrt
§ 22.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 22.15Meldepflicht
§ 22.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 22.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 22.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 22.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 22.20Segeln
§ 22.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 22.22Regelungen über den Verkehr
§ 22.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 22.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 22.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 22.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 22.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 22.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 22.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 23.01Anwendungsbereich
§ 23.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 23.03Zusammenstellung der Verbände
§ 23.04Fahrgeschwindigkeit
§ 23.05Bergfahrt
§ 23.06Begegnen
§ 23.07Überholen
§ 23.08Wenden
§ 23.09Ankern
§ 23.10Stillliegen
§ 23.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 23.12Schifffahrt bei Eis
§ 23.13Nachtschifffahrt
§ 23.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 23.15Meldepflicht
§ 23.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 23.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 23.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 23.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 23.20Segeln
§ 23.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 23.22Regelungen über den Verkehr
§ 23.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 23.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 23.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 23.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 23.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 23.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 23.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 24.01Anwendungsbereich
§ 24.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe
§ 24.03Zusammenstellung der Verbände
§ 24.04Fahrgeschwindigkeit
§ 24.05Bergfahrt
§ 24.06Begegnen
§ 24.07Überholen
§ 24.08Wenden
§ 24.09Ankern
§ 24.10Stillliegen
§ 24.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 24.12Schifffahrt bei Eis
§ 24.13Nachtschifffahrt
§ 24.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 24.15Meldepflicht
§ 24.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 24.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 24.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 24.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 24.20Segeln
§ 24.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 24.22Regelungen über den Verkehr
§ 24.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 24.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 24.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 24.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 24.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 24.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 24.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 25.01Anwendungsbereich
§ 25.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 25.03Zusammenstellung der Verbände
§ 25.04Fahrgeschwindigkeit
§ 25.05Bergfahrt
§ 25.06Begegnen
§ 25.07Überholen
§ 25.08Wenden
§ 25.09Ankern
§ 25.10Stillliegen
§ 25.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 25.12Schifffahrt bei Eis
§ 25.13Nachtschifffahrt
§ 25.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 25.15Meldepflicht
§ 25.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 25.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 25.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 25.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 25.20Segeln
§ 25.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 25.22Regelungen über den Verkehr
§ 25.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 25.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 25.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 25.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 25.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 25.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 25.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 26.01Anwendungsbereich
§ 26.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 26.03Zusammenstellung der Verbände
§ 26.04Fahrgeschwindigkeit
§ 26.05Bergfahrt
§ 26.06Begegnen
§ 26.07Überholen
§ 26.08Wenden
§ 26.09Ankern
§ 26.10Stillliegen
§ 26.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 26.12Schifffahrt bei Eis
§ 26.13Nachtschifffahrt
§ 26.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 26.15Meldepflicht
§ 26.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 26.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 26.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 26.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 26.20Segeln
§ 26.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 26.22Regelungen über den Verkehr
§ 26.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 26.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 26.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 26.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 26.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 26.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 26.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 27.01Anwendungsbereich
§ 27.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 27.03Zusammenstellung der Verbände
§ 27.04Fahrgeschwindigkeit
§ 27.05Bergfahrt
§ 27.06Begegnen
§ 27.07Überholen
§ 27.08Wenden
§ 27.09Ankern
§ 27.10Stillliegen
§ 27.11Schifffahrt bei Hochwasser
§ 27.12Schifffahrt bei Eis
§ 27.13Nachtschifffahrt
§ 27.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 27.15Meldepflicht
§ 27.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 27.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 27.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 27.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 27.20Segeln
§ 27.21Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 27.22Regelungen über den Verkehr
§ 27.23Regelungen zum Sprechfunk
§ 27.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 27.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 27.26Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 27.27Verkehrsbeschränkungen
§ 27.28Benutzung der Wasserstraßen
§ 27.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 28.01Behandlung von Schiffsabfällen
§ 28.02Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 28.03Sorgfaltspflicht beim Bunkern
§ 28.04Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
§ 28.05Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlage 1Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates,in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt(nur Hinweis)
Anlage 2
Anlage 3Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6Schallzeichen
Anlage 7Schifffahrtszeichen
Anlage 8Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
Anlage 10Liste der berauschenden Mittel und Substanzen