§ 14.11 BinSchStrOSchifffahrt bei HochwasserAuf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat. |
§ 14.11 BinSchStrOSchifffahrt bei HochwasserAuf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat. |