§ 15.19 BinSchStrOBenutzung der Schleusen, Bootsschleusen und BootsumsetzanlagenBei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt. |
§ 15.19 BinSchStrOBenutzung der Schleusen, Bootsschleusen und BootsumsetzanlagenBei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt. |