§ 18.02 BinSchStrOAbmessungen der Fahrzeuge und Verbände, AbladetiefeEin Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: |
§ 18.02 BinSchStrOAbmessungen der Fahrzeuge und Verbände, AbladetiefeEin Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: |