§ 18.08 BinSchStrOWendenEin Fahrzeug von mehr als 15,00 m Länge darf nur an einer durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) bezeichneten Stelle wenden. |
§ 18.08 BinSchStrOWendenEin Fahrzeug von mehr als 15,00 m Länge darf nur an einer durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) bezeichneten Stelle wenden. |