§ 2.03 BinSchStrOSchiffseichungJedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss geeicht sein. |
§ 2.03 BinSchStrOSchiffseichungJedes Binnenschiff, das zur Güterbeförderung bestimmt ist, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss geeicht sein. |