§ 22.18 BinSchStrODurchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner StromstreckenBei erhöhter Wasserführung wird die Schifffahrt an den Staustufen Grütz und Garz über die Nadelwehre geführt. |
§ 22.18 BinSchStrODurchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner StromstreckenBei erhöhter Wasserführung wird die Schifffahrt an den Staustufen Grütz und Garz über die Nadelwehre geführt. |