§

§ 23.05 BinSchStrO

Bergfahrt

Als Bergfahrt gilt auf dem, den oder der die Fahrt in Richtung Havel-Oder-Wasserstraße (bis Hohensaaten) mit Verbindungskanal Hohensaaten Ost Oder Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße Schleuse Hohensaaten Oranienburger Kanal Sachsenhausen Finowkanal Liepe Werbelliner Gewässern Joachimsthal Wriezener Alte Oder Bralitz Verbindungskanal Schwedter Querfahrt Schwedt übrigen in § 23.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und Altarmen Gewässerende.