§ 23.05 BinSchStrOBergfahrt
Als Bergfahrt gilt
auf dem, den oder der
die Fahrt in Richtung
Havel-Oder-Wasserstraße (bis Hohensaaten) mit
Verbindungskanal Hohensaaten Ost
Oder
Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße
Schleuse Hohensaaten
Oranienburger Kanal
Sachsenhausen
Finowkanal
Liepe
Werbelliner Gewässern
Joachimsthal
Wriezener Alte Oder
Bralitz
Verbindungskanal Schwedter Querfahrt
Schwedt
übrigen in § 23.01 genannten Nebenstrecken sowie
Stichkanälen und Altarmen
Gewässerende.
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