§

§ 23.18 BinSchStrO

Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken

Auf dem Finowkanal beträgt die lichte Durchfahrtsbreite der Schleusenbrücke Schöpfurth (FiK-km 67,56) 5,10 m.