§ 23.18 BinSchStrODurchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner StromstreckenAuf dem Finowkanal beträgt die lichte Durchfahrtsbreite der Schleusenbrücke Schöpfurth (FiK-km 67,56) 5,10 m. |
§ 23.18 BinSchStrODurchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner StromstreckenAuf dem Finowkanal beträgt die lichte Durchfahrtsbreite der Schleusenbrücke Schöpfurth (FiK-km 67,56) 5,10 m. |