§ 26.01 BinSchStrOAnwendungsbereichDie Vorschriften dieses Kapitels gelten auf folgenden Wasserstraßen:
sowie auf den Verbindungsstrecken zu den an diesen Wasserstraßen gelegenen Häfen. |
§ 26.01 BinSchStrOAnwendungsbereichDie Vorschriften dieses Kapitels gelten auf folgenden Wasserstraßen:
sowie auf den Verbindungsstrecken zu den an diesen Wasserstraßen gelegenen Häfen. |