§ 26.17 BinSchStrOKennzeichnung der Brücken- und WehrdurchfahrtenAbweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden. |
§ 26.17 BinSchStrOKennzeichnung der Brücken- und WehrdurchfahrtenAbweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden. |