§ 28.05 BinSchStrOAnstrich und Außenreinigung der FahrzeugeEs ist verboten, die Außenhaut eines Fahrzeugs mit Öl anzustreichen oder mit Mitteln zu reinigen, die nicht in das Gewässer gelangen dürfen. |
§ 28.05 BinSchStrOAnstrich und Außenreinigung der FahrzeugeEs ist verboten, die Außenhaut eines Fahrzeugs mit Öl anzustreichen oder mit Mitteln zu reinigen, die nicht in das Gewässer gelangen dürfen. |