§ 42 BJagdGLandesrechtliche Straf- und BußgeldvorschriftenDie Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind. |
§ 42 BJagdGLandesrechtliche Straf- und BußgeldvorschriftenDie Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind. |