§ 7 BKADVPersonenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegenPersonenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die wegen des Verdachts oder des Nachweises einer rechtswidrigen Tat, einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen, im Sinne des § 9 Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes sind
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