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Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG)

§ 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
§ 2Zentralstelle
§ 3Internationale Zusammenarbeit
§ 4Strafverfolgung
§ 5Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 6Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 7Zeugenschutz
§ 8Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
§ 9Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
§ 10Bestandsdatenauskunft
§ 10aErhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
§ 11Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
§ 12Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
§ 13Informationssystem des Bundeskriminalamtes
§ 14Kennzeichnung
§ 15Regelung von Zugriffsberechtigungen
§ 16Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
§ 17Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 18Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
§ 19Daten zu anderen Personen
§ 20Verordnungsermächtigung
§ 21Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
§ 22Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
§ 23Elektronische Aktenführung
§ 24Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
§ 25Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 26Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 27Datenübermittlung im internationalen Bereich
§ 28Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
§ 29Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
§ 30Verbundrelevanz
§ 31Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
§ 32Unterrichtung der Zentralstelle
§ 33Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
§ 34Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
§ 35Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
§ 36Koordinierung bei der Strafverfolgung
§ 37Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
§ 38Allgemeine Befugnisse
§ 39Erhebung personenbezogener Daten
§ 40Bestandsdatenauskunft
§ 41Befragung und Auskunftspflicht
§ 42Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
§ 43Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 44Vorladung
§ 45Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 46Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
§ 47Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle
§ 48Rasterfahndung
§ 49Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
§ 50Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
§ 51Überwachung der Telekommunikation
§ 52Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
§ 53Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
§ 54Platzverweisung
§ 55Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
§ 56Elektronische Aufenthaltsüberwachung
§ 57Gewahrsam
§ 58Durchsuchung von Personen
§ 59Durchsuchung von Sachen
§ 60Sicherstellung
§ 61Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
§ 62Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
§ 63Allgemeine Befugnisse
§ 63aBestandsdatenauskunft
§ 64Besondere Mittel der Datenerhebung
§ 65Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle
§ 66Befugnisse
§ 66aBestandsdatenauskunft
§ 67Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
§ 68Sicherheitsüberprüfung
§ 69Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 70Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
§ 71Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
§ 72Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 73Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
§ 74Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 75Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
§ 76Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
§ 77Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
§ 78Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
§ 79Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
§ 80Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 81Protokollierung
§ 82Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 83Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 84Rechte der betroffenen Person
§ 85Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
§ 86Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
§ 87Strafvorschriften
§ 88Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
§ 89Einschränkung von Grundrechten
§ 90Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
§ 91Übergangsvorschrift