§ 11 BKAGAufzeichnung eingehender TelefonanrufeDas Bundeskriminalamt kann Telefonanrufe aufzeichnen, die über Rufnummern eingehen, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden
|
§ 11 BKAGAufzeichnung eingehender TelefonanrufeDas Bundeskriminalamt kann Telefonanrufe aufzeichnen, die über Rufnummern eingehen, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden
|