§ 48 BMGMelderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche RundfunkanstaltenSoweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes. |
§ 48 BMGMelderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche RundfunkanstaltenSoweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes. |