§
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG)

§ 1Organisation und Aufgaben
§ 2Befugnisse
§ 3Besondere Auskunftsverlangen
§ 4Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 5Besondere Formen der Datenerhebung
§ 6Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 7Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
§ 8Dateianordnungen
§ 9Auskunft an den Betroffenen
§ 10Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
§ 11Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
§ 12Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
§ 13Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 14Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 15Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 16Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 17Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 18Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten
§ 19Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 20Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 21Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 22Kernbereichsschutz
§ 23Anordnung
§ 24Eignungsprüfung
§ 25Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
§ 26Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
§ 27Auswertung der Daten und Prüfpflichten
§ 28Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
§ 29Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
§ 30Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
§ 31Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 32Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
§ 33Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
§ 34Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
§ 35Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 36Kernbereichsschutz
§ 37Anordnung
§ 38Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
§ 39Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
§ 40Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
§ 41Unabhängiger Kontrollrat
§ 42Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
§ 43Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
§ 44Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 45Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
§ 46Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 47Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 48Amtsbezeichnungen
§ 49Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
§ 50Leitung des administrativen Kontrollorgans
§ 51Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
§ 52Beanstandungen
§ 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
§ 54Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
§ 55Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
§ 56Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
§ 57Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
§ 58Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 59Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
§ 60Mitteilungsverbote
§ 61Evaluierung
§ 62Dienstvorschriften
§ 63Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 64Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 65Berichtspflicht und Information der Öffentlichkeit
§ 66Strafvorschriften
§ 67Bußgeldvorschriften
§ 68Einschränkung von Grundrechten
§ 69Übergangsvorschriften