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§ 1 | Organisation und Aufgaben |
§ 2 | Befugnisse |
§ 3 | Besondere Auskunftsverlangen |
§ 4 | Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten |
§ 5 | Besondere Formen der Datenerhebung |
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§ 6 | Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten |
§ 7 | Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten |
§ 8 | Dateianordnungen |
§ 9 | Auskunft an den Betroffenen |
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§ 10 | Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst |
§ 11 | Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst |
§ 12 | Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen |
§ 13 | Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
§ 14 | Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen |
§ 15 | Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
§ 16 | Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
§ 17 | Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
§ 18 | Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten |
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§ 19 | Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung |
§ 20 | Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung |
§ 21 | Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen |
§ 22 | Kernbereichsschutz |
§ 23 | Anordnung |
§ 24 | Eignungsprüfung |
§ 25 | Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung |
§ 26 | Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten |
§ 27 | Auswertung der Daten und Prüfpflichten |
§ 28 | Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle |
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§ 29 | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen |
§ 30 | Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen |
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§ 31 | Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen |
§ 32 | Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen |
§ 33 | Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen |
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§ 34 | Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland |
§ 35 | Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen |
§ 36 | Kernbereichsschutz |
§ 37 | Anordnung |
§ 38 | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen |
§ 39 | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen |
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§ 40 | Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle |
§ 41 | Unabhängiger Kontrollrat |
§ 42 | Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes |
§ 43 | Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates |
§ 44 | Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans |
§ 45 | Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand |
§ 46 | Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans |
§ 47 | Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans |
§ 48 | Amtsbezeichnungen |
§ 49 | Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung |
§ 50 | Leitung des administrativen Kontrollorgans |
§ 51 | Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans |
§ 52 | Beanstandungen |
§ 53 | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates |
§ 54 | Geheimhaltung; Aussagegenehmigung |
§ 55 | Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium |
§ 56 | Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung |
§ 57 | Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung |
§ 58 | Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
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§ 59 | Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten |
§ 60 | Mitteilungsverbote |
§ 61 | Evaluierung |
§ 62 | Dienstvorschriften |
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§ 63 | Unabhängige Datenschutzkontrolle |
§ 64 | Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes |
§ 65 | Berichtspflicht und Information der Öffentlichkeit |
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§ 66 | Strafvorschriften |
§ 67 | Bußgeldvorschriften |
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§ 68 | Einschränkung von Grundrechten |
§ 69 | Übergangsvorschriften |