§ 113b BNotONotarkammern außerhalb der Tätigkeitsbereiche von Notarkasse und LändernotarkasseNotarkammern außerhalb der Tätigkeitsbereiche der Notarkasse und Ländernotarkasse, in deren Bereich hauptberufliche Notare bestellt sind, können:
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§ 113b BNotONotarkammern außerhalb der Tätigkeitsbereiche von Notarkasse und LändernotarkasseNotarkammern außerhalb der Tätigkeitsbereiche der Notarkasse und Ländernotarkasse, in deren Bereich hauptberufliche Notare bestellt sind, können:
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