§ 10 BOKraft 1975Mitführen von Vorschriften und FahrplänenDie geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren. |
§ 10 BOKraft 1975Mitführen von Vorschriften und FahrplänenDie geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren. |