§ 26 BOKraft 1975Kenntlichmachung(1) Taxen müssen kenntlich gemacht sein
(2) Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig. Politische und religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig. |
§ 26 BOKraft 1975Kenntlichmachung(1) Taxen müssen kenntlich gemacht sein
(2) Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig. Politische und religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig. |