§ 35 BOKraft 1975Übersicht über Linienverlauf und HaltestellenIn Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein. |
§ 35 BOKraft 1975Übersicht über Linienverlauf und HaltestellenIn Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein. |