§
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 2Grundregeln
§ 3Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
§ 4Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
§ 5Technische Aufsicht
§ 6Ausnahmen
§ 7Unternehmer
§ 8Betriebsleiter
§ 9Bestätigung als Betriebsleiter
§ 10Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete
§ 11Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete
§ 12Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten
§ 13Verhalten während des Dienstes
§ 14Verhalten bei Krankheit
§ 15Streckenführung
§ 16Bahnkörper
§ 17Oberbau
§ 18Umgrenzung des lichten Raumes
§ 19Sicherheitsräume
§ 20Bahnübergänge
§ 21Signalanlagen
§ 22Zugsicherungsanlagen
§ 23Nachrichtentechnische Anlagen
§ 24Energieversorgungsanlagen
§ 25Fahrleitungsanlagen
§ 26Rückleitungen
§ 27Beleuchtungsanlagen
§ 28Rohrleitungen
§ 29Brücken
§ 30Tunnel
§ 31Haltestellen
§ 32Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
§ 33Fahrzeuggestaltung
§ 34Fahrzeugmaße
§ 35Fahrwerke
§ 36Bremsen
§ 37Antrieb
§ 38Fahrsteuerung
§ 39Stromabnehmer und Schleifer
§ 40Signaleinrichtungen
§ 41Bahnräumer und Schienenräumer
§ 42Kupplungseinrichtungen
§ 43Türen für den Fahrgastwechsel
§ 44Fahrzeugführerplatz
§ 45Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung
§ 46Informationseinrichtungen
§ 47Beschriftungen und Sinnbilder
§ 48Ausrüstung für Notfälle
§ 49Fahrordnung
§ 50Zulässige Geschwindigkeiten
§ 51Signale
§ 52Einsatz von Betriebsbediensteten
§ 53Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten
§ 54Fahrbetrieb
§ 55Teilnahme am Straßenverkehr
§ 56Verhalten bei Mängeln an Zügen
§ 57Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
§ 58Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
§ 59Betriebsgefährdende oder betriebsstörende Handlungen
§ 60Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen
§ 61Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und Fahrzeugen
§ 62Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge
§ 63Ordnungswidrigkeiten
§ 64Übergangsvorschrift
§ 65Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1(zu § 20 Absatz 5 Nummer 1)Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen
Anlage 2(zu § 36)Grenzwerte für Bremsungen
Anlage 3(zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
Anlage 4(zu den §§ 20, 21, 40, 51)Signale