§ 3 BPersVGAusschluss abweichender RegelungenDurch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden. |
§ 3 BPersVGAusschluss abweichender RegelungenDurch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden. |