§ 42 BPersVWOEntsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des BezirkspersonalratesFür die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend, soweit sich aus den §§ 43 und 44 nichts anderes ergibt. |
§ 42 BPersVWOEntsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des BezirkspersonalratesFür die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend, soweit sich aus den §§ 43 und 44 nichts anderes ergibt. |