§ 3 BPolLVGestaltung und Ämter der Laufbahnen(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind
(2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung. |